Gemeinsame Mitarbeitervertretung (GMAV) Berlin Süd-Ost
AKTUELLES
Sitzungstermine 2026
In der Regel 14 Uhr, Haus des Kirchenkreises – 2026: 13.5., 27.5., 10.6., 24.6., 8.7., 22.7., 5.8., 19.8., 2.9., 16.9., 30.9., 14.10., 28.10., 11.11., 25.11., 9.12., 16.12. (Angaben ohne Gewähr).
April 2026 – Gabriela Kopf zur neuen GMAV-Vorsitzenden gewählt
Die Gemeinsame Mitarbeitervertretung (GMAV) im Kirchenkreis Berlin Süd-Ost hat in der Sitzung am 29. April 2026 ihre Spitze neu gewählt.
Neue GMAV-Vorsitzende ist Gabriela Kopf aus der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Lichtenberg.
Gabriela Kopf
Mobil 0176 85964391
E-Mail gmav.ekbso@gemeinsam.ekbo.de
Gewählt wurden insgesamt: Oliver Bahr, Elke Bartenstein, Gabriela Kopf, Valeria Kovalenko, Julia Lehfeld, Kerstin Rochlitz, Carola Scholz, Claudia Schulze und André Wien.
Stellvertretender Vorsitzender ist André Wien.
Ersatzmitglieder sind Uwe Dräger, Mario Peukert und Alexander Kusche.
Constanze Pilz wurde erneut als Vertrauensperson zur Vertretung der Schwerbehinderten im Kirchenkreis gewählt.
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen und fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in unseren Dienststellen.
Sie begleitet und beantragt Maßnahmen zur Prävention oder zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung und achtet auf die Durchsetzung von Rechtsvorschriften. Sie begleitet sie auch beim sogenannten BEM-Gespräch.
Benötigen Sie Hilfe bei Gleichstellung oder wünschen Sie Beratung? Dann können sich gern an unsere Schwerbehindertenvertretung wenden.
Kontaktmöglichkeiten:
Postalisch: Gemeinsame Mitarbeitervertretung Berlin Süd-Ost – Schwerbehindertenvertretung –, Schottstr. 6, 10365 Berlin
E-Mail: constanze.pilz@gemeinsam.ekbo.de
Tel.: 0171-6360439
GMAV-Wahl am 25. März 2026
Am 25. März 2026 hat die Wahl in unserem Kirchenkreis stattgefunden.
Ergebnisse:
Infos vorab:
Okt. 2025: Berichtspunkt
Wie in der letzten Mitarbeitendenversammlung angekündigt, sind nun zwei der vier Dienstvereinbarungen vom Kirchenkreis bestätigt worden, die wir in unserer Klausurtagung in diesem Jahr erarbeitet haben:
– DV für die vorübergehende Einstellung von Mitarbeitenden für akute Notsituationen in unseren Einrichtungen;
– DV, die die Abrechnung der Sitzungszeiten mit den jeweiligen Dienstgebern der MAV‘ler neu regelt.
Sobald die beiden anderen DV’s unterzeichnet sind, lesen Sie hier auch darüber.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung (Stand: 12. Juni 2024) der Gemeinsamen Mitarbeitervertretung (GMAV) Berlin Süd-Ost finden Sie hier.
Zum Hintergrund:
Was heißt GMAV?
Wir, die Mitglieder der Gemeinsamen Mitarbeitervertretung (GMAV), sind von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fast aller Gemeinden unseres Kirchenkreises gewählt worden. (Die Kirchengemeinden Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf haben eine eigene Mitarbeitervertretung.)
Was sind die Aufgaben der GMAV?
Im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) sind alle unsere Aufgaben benannt.
Der Arbeitgeber – in der Regel ist das der Gemeindekirchenrat – muss die Mitarbeitervertretung in unterschiedlicher Form an fast allen Entscheidungen beteiligen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen. Besonders genannt seien hier: Einstellung und Kündigung, Sozialpläne, Umsetzung und Abordnung, Sollstellenpläne, Auswahlkriterien für Fortbildung.
Mit welchen Anliegen können Sie sich an uns wenden?
- Bei tarif- und arbeitsrechtlichen Fragen aller Art, z.B. Urlaubanspruch, Arbeitszeit- und Pausenregelung, Kündigungsfristen, Krankengeldzuschuss, Dienstanweisung;
- wenn Sie die Anwesenheit der GMAV bei Personalgesprächen oder Konflikt- oder Problemgesprächen wünschen,
- generell bei allen Anfragen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsumfeld am Herzen liegen und für die Sie einen Ansprechpartner suchen.
Wie finden Sie den Weg zu uns?
Sie können jedes GMAV-Mitglied persönlich ansprechen, Sie können aber auch auf dem Postweg oder über die e-mail-Adresse Kontakt aufnehmen.
Wir möchten Sie ermutigen, den Weg zu uns zu finden; für Anregungen, Kritik und Vorschläge sind wir offen!
Einmal jährlich laden wir Sie schriftlich zu einer Gesamtmitarbeiterversammlung ein.
Wahl der GMAV
Die GMAV wird gemäß Mitarbeitervertretungsgesetz alle vier Jahre neu gewählt. (Nächste Wahl: Frühjahr 2026)
Bitte denken Sie schon einmal darüber nach, ob Sie bereit sind, sich zur Wahl zu stellen, um in der Mitarbeitervertretung mitzuarbeiten, darüber würden wir uns freuen. Vielleicht können Sie auch Kolleginnen und Kollegen ansprechen!
Gerne geben wir nähere Informationen.

