Der Kreiskirchenrat
Im Artikel 49 der Grundordnung unserer Kirche heißt es:
(1) 1 Der Kreiskirchenrat leitet den Kirchenkreis. 2 Er nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises … erfüllt werden.
Insbesondere gehört zu den Aufgaben des Kreiskirchenrates nach Artikel 50
(1) 1 Der Kreiskirchenrat wirkt bei den Visitationen im Kirchenkreis mit. …
(2) Er sorgt gemeinsam mit den Kirchengemeinden dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Dienst fachlich gefördert und geistlich gestärkt werden und dass sie zu Konventen zusammenkommen.
(3) 1 Im Rahmen der kirchlichen Ordnung wirkt er an der Stellenplanung und -besetzung im Kirchenkreis mit. 2 Er regelt die Dienstaufsicht für die beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises, sofern durch diese Grundordnung oder das Dienstrecht nicht andere Zuständigkeiten bestehen.
(4) Er prüft die Jahresrechnung für die Kreissynode vor, berichtet ihr jährlich über seine Tätigkeit und alle wichtigen Ereignisse im Kirchenkreis und führt die Beschlüsse der Kreissynode aus.
Die Mitglieder des Kreiskirchenrates werden von der Synode gewählt. Wenn Sie sich über die Modalitäten informieren möchten finden Sie dies im Artikel 51 unserer Grundordnung.
Mitglieder des Kreiskirchenrates sind (die folgende Übersicht umfasst auch die Stellvertretungen):
Mitglied der Landessynode
Mitglied des Kreiskirchenrates
Mitglied des Kreiskirchenrates (1. Stellvertretung Mitarbeitende)
Mitglied des Kreiskirchenrates
Präses
Mitglied des Kreiskirchenrates
Vorsitzender des Bauausschusses der Kreissynode
Mitglied des Kreiskirchenrates
Mitglied des Kreiskirchenrates
Mitglied des Kreiskirchenkreises (3. Stellvertretung Laien)
Synodaler
Mitglied des Kreiskirchenrates
Vorsitzender des Finanzausschusses der Kreissynode
Mitglied des Kreiskirchenrates (1. Stellvertretung Laien)
Mitglied des Kreiskirchenrates
Mitglied des Kreiskirchenrates
Mitglied des Kreiskirchenrates
Mitglied des Kreiskirchenrates (2. Stellvertretung Laien)