Was ist ein Kirchenkreis?
Im Artikel 39 unserer Grundordnung wird beschrieben, was ein Kirchenkreis ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass er, wie auch jede Kirchengemeinde, die Aufgabe hat, die Botschaft von Jesus Christus in seinem Bereich weiterzusagen. Darum ist er nicht nur eine Verwaltungsgemeinschaft, sondern auch die geistliche Gemeinschaft seiner Kirchengemeinden und seiner Mitarbeitenden (beruflicher wie ehrenamtlicher). Das zeigt sich unter anderem besonders darin, dass er im Rahmen der Ordnungen unserer Kirche einen solidarischen Lastenausgleich zwischen den Kirchengemeinden herstellt.
Er ist das Bindeglied zwischen unserer Landeskirche Berlin Brandenburg-schlesische Oberlausitz und den Kirchengemeinden in seinem Bereich.
Um seinen Aufgaben gerecht werden zu können sucht er die Zusammenarbeit mit Gruppen in unserer Gesellschaft und den kommunalen und staatlichen Stellen.
Die Kirchengemeinden und alle Mitarbeitergruppen sowie kreiskirchlich organisierte Dienste haben an der Leitung des Kirchenkreises in der Kreissynode (Synode = gemeinsamer Weg) teil. Die Kreissynode wird geleitet vom Präses. Sie tagt in der Regel zweimal im Jahr. Unter dem Stichwort Kreissynode finden Sie diejenigen, die aus ihrer Kirchengemeinde in die Synode gewählt worden sind. Ebenso finden Sie hier die anderen Mitglieder.
Die Leitung des Kirchenkreises obliegt dem Kreiskirchenrat. Er trifft sich in der Regel einmal im Monat. Seine Zusammensetzung und die Möglichkeit, zu den Mitgliedern Kontakt aufnehmen zu können, entnehmen Sie bitte der Seite ‚Kreiskirchenrat‘.
Der Superintendent (lat. = Aufsichtführender) ist der Vorsitzender des Kreiskirchenrates. Er hat die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises und vertritt den Kirchenkreis nach außen. Weitere Hinweise zu seinem Dienst und die Kontaktdaten finden Sie unter der Seite ‚Superintendent‘.
Um den Aufbau des Kirchenkreises besser verstehen zu können haben wir folgende Übersicht angefügt.
Kirchengemeinde | Kirchenkreis | Landeskirche | |
---|---|---|---|
Gemeindeglied | |||
geistliches Amt | Pfarramt | Superintendent | Landesbischof |
Beratungsgremien | Gemeindeversammlung | Pfarrkonvent | |
Entscheidungs-und Leitungsorgane | Gemeindekirchenrat | Kreissynode Kreiskirchenrat | Landessynode Kirchenleitung |
Verwaltung | Gemeindebüro | Superintendentur Kreiskirchliches Verwaltungsamt Berlin Süd-Ost | Konsistorium |