Lektorinnen und Lektoren bereichern den Verkündigungsdienst im Kirchenkreis

Kirche ist seit ihren Ursprüngen geprägt von Menschen, denen die Sache Jesu wichtig ist und die sich deshalb ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich dafür einsetzen und engagieren. Martin Luther entwickelte das Prinzip des ehrenamtlichen Engagements im Verkündigungsdienst als das grundlegende Verständnis des Amtes in der evangelischen Kirche weiter. Lektorinnen und Lektoren tragen das Wort des lebendigen Gottes in ihre und angrenzende Gemeinden, sie bezeugen die in Jesus Christus geschehene Versöhnung und künden von der Hoffnung, die in ihnen ist. Jenes Grundprinzip, nach dem „die Gemeinde Gottesdienst hält“, verwirklicht sich in der gemeinsamen Gestaltung durch ordinierte, nicht ordinierte, haupt- und ehrenamtliche Verkündiger.

Lektorinnen und Lektoren bringen ihre vielfältigen Berufs- und Lebenserfahrungen in den Gottesdienst ein und sind häufig Ansprechpartner im Blick auf das tägliche Miteinander in ihren Gemeinden.

Lektorin oder Lektor kann sein, wer nach der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg - schlesiche Oberlausitz zum Ältestenamt befähigt ist (Artikel 30, Abs. 2 Grundordnung). Wichtig ist, dass in den Lektorendienst persönliche Erfahrungen eingebracht werden. Vorbereitung und Ausbildung zum ehrenamtlichen Dienst erfolgen in Verantwortung des Kreiskirchenrates durch Theologinnen und Theologen, Kirchenmusiker und externe Fachleute. Das Evangelische Bildungswerk unterstützt und ergänzt die vom Kirchenkreis getragene Lektorenausbildung.

Die Aufgaben

  • Leitung der Gottesdienst nach der in der Gemeinde gültigen Gottesdienstordnung. Für die Predigt werden geeignete Predigtvorlagen verwendet.
  • Sorgfältige Vorbereitung der Gebete, die Dank, Bitte, Fürbitte und andere Anliegen vor Gott bringen.
  • Bei der Austeilung des Heiligen Abendmahls soll die Lektorin oder der Lektor helfend beteiligt werden. In Ausnahmefällen kann die Superintendentin oder der Superintendent in Absprache mit dem jeweiligen Gemeindekirchenrat die Lektorin oder den Lektor mit der Leitung der Feier des Heiligen Abendmahl beauftragen.
  • Die Lektorin oder der Lektor kann im Einzelfall auch mit anderen Aufgaben im Verkündigungsdienst der Gemeinde beauftragt werden. Voraussetzung dafür ist eine besondere Anleitung oder Fortbildung.

Die Lektorinnen und Lektoren des Kirchenkreises, aber auch die Gemeinden freuen sich über qualifizierte Verstärkung. Sprechen Sie bei Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe Ihre Pfarrerinnen und Pfarrer oder die Lektorinnen und Lektoren in Ihren Gemeinden an.