Hilfe bei Missbrauch, Missbrauchsverdacht und sexualisierter Gewalt - Vier Fragen an Chris Lange, unabhängige, externe Beraterin der EKBO

von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Hilfe bei Missbrauch, Missbrauchsverdacht und sexualisierter Gewalt - Vier Fragen an Chris Lange, unabhängige, externe Beraterin der EKBO. Foto: privat

Hilfe bei Missbrauch, Missbrauchsverdacht und sexualisierter Gewalt - Vier Fragen an Chris Lange, unabhängige, externe Beraterin der EKBO

 

Was ist Ihre Aufgabe?

Chris Lange: Ich bin Ansprechpartnerin für Menschen, die im Kontext Kirche oder Diakonie mit dem Thema Missbrauch/sexualisierte Gewalt in Kontakt gekommen sind oder selbst sexualisierte Gewalt erlebt haben. Dabei berate ich sowohl Betroffene als auch deren Angehörige oder andere ihnen Nahestehende. Auch Menschen, die einen Missbrauchsverdacht haben, aber unsicher sind, wie sie sich weiter verhalten sollen, können bei mir anrufen.

Ist die Beratung anonym?

Chris Lange: Ja, ich sehe die Nummer der Anrufenden nicht. Die Menschen, die sich bei mir melden, können anonym bleiben, wenn sie das wünschen.

Wie können Sie den Betroffenen helfen?

Chris Lange: Meine Hauptaufgabe besteht darin, zuzuhören, was die Anrufer*innen berichten; zu verstehen, was ihr Anliegen ist und erste Hilfestellungen zu geben, z.B. Hinweise, welche Spezialberatungsstellen es gibt, wie sie sich in der verunsichernden, schwierigen Situation verhalten könnten oder sollten. Ich unterstütze sie dabei, Klarheit für sich zu gewinnen und überlege mit ihnen, was ihre nächsten Handlungsschritte sein können.

Was können Kirchengemeinden tun?

Chris Lange: Respektvoller und Grenzen achtender Umgang fängt in der Begegnung und der Umgangssprache an, geht in der Art des Miteinanders und des Leitungsstils weiter und setzt sich im allgemeinen Klima in der Gemeinde fort: Kann ausgesprochen werden und wird gehört, was jemanden bedrückt oder jemandem auffällt? Hier fängt Prävention von sexualisierter Gewalt an, weil Übergriffe und Gewalt dort stattfinden, wo die Grenzen anderer unkommentiert und unbeachtet überschritten werden können.

Ganz praktisch können Gemeinden z.B. den Flyer der EKBO „Hilfe bei Missbrauch und sexualisierter Gewalt” auslegen, die Telefonnummer des Beratungstelefons und der kreiskirchlichen Ansprechperson regelmäßig in ihr Gemeindeblatt aufnehmen und Poster mit Hilfetelefonnummern einschließlich der des Beratungstelefons an leicht zugänglichen Stellen aufhängen. Sie sollten ein Schutzkonzept verabschieden, eine Risikoanalyse in der Gemeinde vornehmen, Haupt- und Ehrenamtliche schulen u.a.m..

Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt heißt es, nicht überstürzt und im Alleingang zu handeln, sondern sich z.B. an die Ansprechperson für Prävention des Kirchenkreises oder an das Beratungstelefon zu wenden, letzteres vor allem, wenn man anonym bleiben möchte.

 

Weitere Informationen

Auf der Internetseite der Landeskirche - auch in leichter
Sprache https://www.ekbo.de/service/hilfe-bei-missbrauch-und-missbrauchsverdacht/

Die unabhängige Beraterin Chris Lange erreichen Sie unter: 030-24344 199 mittwochs von
15-17 Uhr und freitags von 9-11 Uhr. Die Telefonnummer der Anrufenden wird nicht
angezeigt. Kontakt per Mail unter: beratungundhilfe@ekbo.de

Im Amt für kirchliche Dienste (Silke Hansen, s.hansen@akd-ekbo.de, Telefon: 030-3191
132) erhalten Gemeinden unterschiedliche Materialien, können MultiplikatorInnen

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