Gemeindekirchenratswahlen am 27. November 2016 – Chance zur Teilhabe

von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Gemeindekirchenratswahlen 2016 – eine Chance zur Teilhabe

Am Sonntag, 27. November 2016, sind 650.000 wahlberechtigte Kirchenmitglieder in 317 Kirchengemeinden der Landeskirche dazu aufgerufen, ihre Gemeindeleitungen neu zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinden, die mindestens 14 Jahre alt sind. Die Wahlen sind Ausdruck der Teilhabe aller Gemeindeglieder an der Leitung der Kirche. Sie gehören zur demokratischen Selbstverwaltung kirchlicher Körperschaften und werden in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl vollzogen. 
Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Er besteht zum einen aus den so genannten „Gemeindeältesten“, die als Gemeindeglieder von den Gemeindemitgliedern gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; in der Regel wird alle drei Jahre die Hälfte der GKR-Mitglieder neu gewählt.

Zum GKR gehören ebenfalls die Pfarrerinnen und Pfarrer. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates verantworten sie die Planung und Gestaltung des Gemeindelebens von den Gottesdiensten bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit, vom Besuchsdienst bis zum Bibelgesprächskreis. Ebenso verantwortet der Gemeindekirchenrat, welche Bauarbeiten an Kirche, Gemeindehaus oder dem Friedhof ausgeführt werden. Der GKR stellt berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, beauftragt die Ehrenamtlichen und nimmt die Dienstaufsicht wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung kirchlicher Gebäude und Grundstücke sowie für den Haushaltsplan der Gemeinde. Er entscheidet über die gemeindlichen Veranstaltungen und Aktivitäten.

Weitere Informationen:
www.gkr.ekbo.de

Zurück