Kurzbericht aus dem Kreiskirchenrat

von Superintendent Hans-Georg Furian

Kurzbericht aus dem Kreiskirchenrat (KKR) von der Sitzung am 19. November 2018 im Haus des Kirchenkreises, Schottstr. 6, 10365 Berlin:

  1. Der Kreiskirchenrat hat sich über die letzte Kreissynode ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand dabei die Ablehnung eines kreiskirchlichen Sollstellenplanes. Der Superintendent hat dabei angekündigt, zusammen mit dem stellv. Superintendenten Herrn Pfr. Kastner die Gemeindekirchenräte bei gemeinsamen regionalen Sitzungen besuchen zu wollen, um zu hören, welche Stellen vor Ort benötigt werden. Das soll dann vom Verwaltungsamt rechnerisch geprüft und vom Kreiskirchenrat inhaltlich besprochen werden. Ziel ist, auf diese Weise vergleichbare und konsensfähige Pläne aufzustellen, so dass, wenn das klar ist, im Herbst 2019 erneut über einen gemeinsamen Plan abgestimmt werden kann.
  2. Der KKR beschließt, als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Treptow-Köpenick Frau Constanze Körner, Referentin in der Abteilung Stiftungsentwicklung in der SozDia Stiftung Berlin, zu benennen, da Frau Judith Wurzel ihr Amt niederlegt. Der Kreiskirchenrat dankt Frau Wurzel für ihre bisherige Arbeit im Jugendhilfeausschuss.
  3. Superintendent Hans-Georg Furian informiert über die Landessynode und die EKD-Synode. Auf der Landessynode stand inhaltlich betrachtet das Thema 'Armut' im Zentrum. Dazu hörten wir unter anderem ein sehr interessantes Referat von Prof. Butterwegge. Daneben wurde eine Vielzahl von Gesetzen behandelt. Es ist auch über einen Antrag einer Gemeinde unseres Kirchenkreises gesprochen worden, den Antrag der Kirchengemeinde Marzahn-Nord. Er fordert, den zeitlichen Aufwand von ehrenamtlich in den Gemeinden Tätigen zu bezahlen, und zwar im Rahmen der steuerfreien Pauschale von max. 2.400 € im Jahr pro Person (Näheres vgl. unter Drucksache, DS 11: https://www.ekbo.de/wir/landessynode/vorlagen-und-beschluesse/herbsttagung-2018.html). Man darf gespannt sein, was die Kirchenleitung dazu sagt. Ein wichtiges Thema der EKD Synode war der auch in unserer evangelischen Kirche vorkommende Missbrauch Minderjähriger. Auch in unserem Kirchenkreis muss ein Konzept erarbeitet werden, was beim Verdacht von Kindesmissbrauch zu tun ist und besonders an wen man sich wenden kann.
  4. Der KKR beschließt, der Ev. Kirchengemeinde Kaulsdorf eine Baubeihilfe zu bewilligen.

Nächste Sitzung am Mo., 10. Dezember 2018 (Anträge erbeten bis Mi., 5.Dezember)

Hans-Georg Furian, Superintendent

(Anm.d.Red.:) In Reaktion auf den Kurzbericht von Superintendent Hans-Gerorg Furian aus dem Kreiskirchenrat von der Sitzung am 19. November 2018 und als Kommentar zu Punkt 3. hat Frau Katharina Dang, Pfarrerin der Ev. Kirchengemeinde Marzahn-Nord, am 7. Dezember 2018 folgende Mail geschrieben, die wir hier vollständig wiedergeben:
 
Sehr geehrter Superintendent, lieber Bruder Furian,

auf der Webseite des Kirchenkreises habe ich Ihren Bericht auf der letzten Kreiskirchenratssitzung über die Landessynode gelesen, in der Sie dankenswerter Weise auch die Webadresse angegeben haben, wo man unseren Antrag findet.

Auch in der neuesten Kirchenzeitung wird im Bericht "Auf ein Wort mit der Landessynode" durch Siegfried Schmidt darauf eingegangen. Er schreibt sehr richtig, es gehe nicht einfach um einen "Lohnersatz" für den Zeitaufwand, während Sie schreiben:

"Es ist auch über einen Antrag einer Gemeinde unseres Kirchenkreises gesprochen worden, den Antrag der Kirchengemeinde Marzahn-Nord. Er fordert, den zeitlichen Aufwand von ehrenamtlich in den Gemeinden Tätigen zu bezahlen, und zwar im Rahmen der steuerfreien Pauschale von max. 2.400 € im Jahr pro Person (Näheres vgl. unter Drucksache, DS 11: https://www.ekbo.de/wir/landessynode/vorlagen-und-beschluesse/herbsttagung-2018.html). Man darf gespannt sein, was die Kirchenleitung dazu sagt."

Ich möchte Sie bitten, dies zu korrigieren: Es geht in dem Antrag gerade nicht darum, den zeitlichen Aufwand zu bezahlen - das wäre ja eine Unterhöhlung des MIndestlohngesetzes, sondern darum, Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen wie z.B. Jugendlichen, Ihre Aufwendungen  pauschal zu ersetzen und damit sowohl großen bürkratischen Aufwand in der Gemeinde, wie für den Ehrenamtlichen zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Dang

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