Kurzbericht aus dem Kreiskirchenrat

von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Kurzbericht aus dem Kreiskirchenrat von der Sitzung am 18. Februar 2019 im Haus des Kirchenkreises, Schottstr. 6, 10365 Berlin:

  1. Präses Michael Aust informiert über die Tagesordnung der Kreissynode am 23. Februar 2019. Alle Synodalen des Kirchenkreises sind herzlich dazu eingeladen, an den Beratungen teilzunehmen. Der Veranstaltungsort ist die Ev. Kirchengemeinde Treptow - Bekenntniskirche, Plesser Straße 4, 12435 Berlin. Die Synode beginnt um 9 Uhr und soll um 15.30 Uhr mit dem Schlusssegen enden.
  2. Der Kreiskirchenrat (KKR) beschließt: „Die vom KKR im August letzten Jahres beschlossenen Kriterien für die Aufstellung eines kreiskirchlichen Sollstellenplanes betrachtet der KKR als Empfehlungen für die Kirchengemeinden.“ Wenn an der Idee der Solidargemeinschaft festgehalten werden soll, können die in 2018 beschlossenen Punkte nicht zu Bedingungen für die Erarbeitung eines Stellenplanes gemacht werden, sondern sollten als Empfehlungen betrachtet werden. Die Empfehlungen (vormals Kriterien) lauten:
  • Der kreiskirchliche Sollstellenplan gilt vom 01.01.2020 bis zum Jahresende 2022.
  • Die Gemeindekirchenräte der Region erarbeiten einen gemeinsamen Sollstellenplanvorschlag, der über den Kreiskirchenrat der Synode zur Beschlussfassung empfohlen wird.
  • In dem regional erarbeiteten Vorschlag sind auskömmliche Stellen zumindest für die Arbeitsfelder Küsterei, die Arbeit mit Jugendlichen, die Kirchenmusik und den Pfarrdienst vorzusehen.
  • Der Beschluss der Synode 2004 bzgl. ca. 2500 Gemeindeglieder je Pfarrstelle wird beibehalten und zur Information bekanntgegeben.
  1. Der KKR nimmt den Bericht des Bauberaters Günther Lange mit Dank zur Kenntnis.
  2. Der KKR nimmt den Bericht von Pfarrerin Bärbel Treu in der Altenheimseelsorge mit Dank zur Kenntnis.
  3. Der KKR nimmt die statistische Übersicht zu den in Chören im Kirchenkreis Mitwirkenden von Kreiskantorin Beate Kruppke mit Dank zur Kenntnis.
  4. Der KKR beschließt, der Listsemba Lakusasa Lutheran School in Manzini, Swasiland, einen finanziellen Zuschuss für die Beschaffung von Fliesen, Wandfarbe und Mobiliar zu gewähren.
  5. Der KKR beschließt, die Landessynode möge entsprechend des Finanzgesetzes § 2 Abs. 4 Satz 4 die Höhe der Finanzanteile überprüfen mit dem Ziel, eine Erhöhung der Anteile für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise zu beschließen.
  6. Der KKR stimmt der Umbenennung des Namens der Kirchengemeinde von „Kirchengemeinde Berlin-Altglienicke“ in „Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Altglienicke“ zu.
  7. Der KKR stimmt dem Vorschlag des Superintendenten zu, im Jahr 2020 einen Kreiskirchentag zu veranstalten.

Nächste Sitzung am 18. März 2019

Hans-Georg Furian, Superintendent

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