Reaktion auf Berliner Verordnung zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer: Bischof Christian Stäblein und Pröpstin Christina-Maria Bammel empfehlen den Verzicht auf reguläre Gottesdienste
von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Liebe Schwestern und Brüder im Kirchenkreis,
gegenwärtig verändert sich die Risikoeinschätzung angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus dramatisch. Der Berliner Senat hat am Samstagabend, 14. März 2020, alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden für Berlin untersagt. Bei Veranstaltungen bis 50 Personen müssen die Veranstalter Anwesenheitslisten führen, die Namen, Anschrift und Telefonnummern enthalten. Diese Listen müssen mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und sind auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig auszuhändigen.
Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/rathaus-aktuell/2020/meldung.906890.php
Diese Regelung betrifft natürlich auch unsere Gottesdienste. Ich möchte Ihnen auch den Rat von unserem Bischof und unserer Pröpstin nahe bringen, den Gottesdienst nicht stattfinden zu lassen. (Sie finden den Wortlaut weiter unten.) Ganz neu werden alternative Formen des gottesdienstlichen Lebens relevant.
In jedem Fall - also auch bei anderen Veranstaltungen oder Sitzungen - sind wir verpflichtet, eine entsprechende Anwesenheitsliste zu führen. Die Verordnung ist bindend und muss unbedingt eingehalten werden. Bitte halten Sie sich daran.
Nach unserem Kenntnisstand gibt es zur Zeit für das Land Brandenburg keine entsprechende Regelung.
Wir aus der Superintendentur und dem Kirchenkreis werden Sie über die Situation weiter auf dem Laufenden halten.
Bleiben Sie behütet und getragen von Gottes Segen!