Corona: Umgang mit Trauerfeiern und Beerdigungen

von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Corona: Umgang mit Trauerfeiern und Beerdigungen - Empfehlungen von Pröpstin Christina-Maria Bammel. Foto: kklios.de

Die Pröpstin der EKBO Christina-Maria Bammel gibt folgende Empfehlung bekannt (Stand Sonntag, 15. März 2020):

Liebe Geschwister,

wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) ist im Land Berlin insofern eine neue Situation entstanden, als dass das Land Berlin  alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern seit Sonnabend, den 14.03.2020, mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz untersagt hat. Neben der nun rechtlich gebotenen Verantwortung sind wir gefordert, das Mögliche zum Schutz aller Menschen zu tun. Für Brandenburg gibt es im Moment keine aktuelle Mitteilung.

Sobald für Brandenburg und Sachsen aktualisierte Verordnungen veröffentlicht sind, passen wir unsere Empfehlungen an. Wir werden uns hier in Brandenburg auf eine unübersichtliche Situation einstellen müssen, weil auf Basis einer Weisung des Landes die Kreise und kreisfreien Städte in eigener Verantwortung Festlegungen für ihre Region treffen werden. Dies erfolgt voraussichtlich am Montag. Die Festlegungen werden im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens auf regionale Besonderheiten eingehen.

Wir empfehlen in diesem Moment für das Land Berlin:  

  • Trauerfeiern mit über 50 Teilnehmenden können voraussichtlich bis 19. April 2020 nicht stattfinden.
  • Bereits terminierte Trauerfeiern können stattfinden, wenn es weniger als 50 Teilnehmende sind (unter Maßgabe der einzuhaltenden Maßnahmen).  
  • Für Trauerfeiern mit weniger als 50 Teilnehmenden werden gesonderte Listen (mit vollständigen Kontaktdaten) ausgelegt und müssen die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste erfasst werden und mindestens folgende Angaben gemacht werden: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Trauerfeier aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen. Es müssen die epidemiologisch nötigen Maßnahmen eingehalten werden. (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/rathaus-aktuell/2020/meldung.906890.php).  
  • Ablauf und Liturgie sollten nach Möglichkeit, soweit es liturgisch vertretbar ist, kurz gehalten werden.
  • Trauergespräche sind im kleinen Kreis unter allen Maßnahmen der Vorsicht möglich. Bei Familien, die unter Quarantäne stehen, ist ein direkter Kontakt leider nicht möglich.  Das Gespräch mit den Angehörigen sollte digital oder telefonisch stattfinden.  
  • Bitte suchen Sie für alle nötigen Abstimmungen mit den Angehörigen auch den direkten Kontakt zu den Bestattungsinstituten, mit denen Sie zusammen arbeiten.  
  • In dieser Zeit ist Kreativität gefragt. Es spricht nichts dagegen, auch nach der Beisetzung in größerer Runde Trauerfeiern zu halten, wenn die Rechtsverordnung nicht mehr gilt, voraussichtlich nach dem 19. April 2020.  
  • Es bleibt die Spannung bestehen, in gemeinsamer gesellschaftlicher Verantwortung alles Denkbare dafür zu tun, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und doch besonders für die Trauernden da zu sein. „Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient“ (1. Kor 10, 24). Wir danken Ihnen sehr für Ihr hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Umsicht und Kreativität in dieser Situation.  

Die EKBO empfiehlt ihren Kirchengemeinden sich regelmäßig über die aktuell geltenden Regelungen auf der Homepage des Landes Brandenburg zu informieren. Unter www.brandenburg.de finden Sie die wichtigen Hinweise und Informationen.  
Zusätzlich ist es sinnvoll, wenn die jeweiligen Superintendenturen sich eng mit den Landkreisen bzw. den Kommunen abstimmen, um regionale Vorgaben beachten zu können. Die Superintendenten sollten dann jeweils relevante Informationen im Kirchenkreis weitergeben.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung (proepstin(at)ekbo.de).
 

Mit herzlichen Segensgrüßen

Christina-Maria Bammel

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