Gottesdienste mit 50 Teilnehmenden in Berlin ab 4. Mai möglich

von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Gottesdienste mit 50 Teilnehmenden in Berlin ab 4. Mai möglich. Foto: kklios.de

Gottesdienste mit 50 Teilnehmenden in Berlin ab 4. Mai möglich

Die vorsichtig gelockerten Schutzmaßnahmen der Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Infektionen haben auch Auswirklungen auf das kirchliche Leben auf dem Gebiet der EKBO. In Berlin ist es ab dem 4. Mai wieder möglich, mit maximal 50 Teilnehmenden Gottesdienste in Kirchen zu feiern. In Brandenburg sind schon jetzt kleine Gottesdienstformate mit bis zu 20 Personen zu besonderen Anlässen erlaubt, hier vor allem Taufen, Trauerfeiern und Beerdigungen. In Sachsen – das betrifft den evangelischen Sprengel Görlitz, der ebenfalls zum Gebiet der EKBO gehört – sind wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Personen möglich. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.  

„Es ist eine gute Nachricht, dass wir bald wieder gemeinsam – wenn auch in kleinem Kreis - Gottes Wort hören und einander stärken können“, sagt Bischof Christian Stäblein, „Der Verzicht auf Gottesdienste mit physischem Kontakt ist schwer gefallen. Andererseits haben Kirchengemeinden diese Zeit sehr kreativ genutzt und nutzen sie noch, um vielfältige digitale Gottesdienstformate zu entwickeln. Die Gottesdienste sind ja nicht ausgefallen, sondern gehen immer weiter. Über Telefon und Brief bestand und besteht intensiver Kontakt im Netzwerk Gemeinde.“ 

Am 30. April beraten Bund und Länder, ob es Anfang Mai weitere Lockerungen geben kann. Bischof Christian Stäblein ist zuversichtlich, dass dann auch bundesweit geltende Regelungen in der Frage der Gottesdienste gefunden werden. „Bis dahin gilt es, besonnen und geduldig zu bleiben. Der Schutz der Menschen steht an erster Stelle. Wir feiern nur so Gottesdienste, wie es angemessen und unter den gebotenen strengen Hygieneregeln möglich ist“, betonte Stäblein.

(ekbo)

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