Konzept zum Chorsingen in Berlin – gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen wieder möglich

von Ev. Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree

Konzept zum Chorsingen in Berlin – gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen wieder möglich. Foto: kklios.de

Konzept zum Chorsingen in Berlin – gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen wieder möglich

Neu: Berlin, 13. August 2020 - Nach Angaben der Kirchenmusik der EKBO gilt die Regelung ab sofort.

Alle Infos, Dokumente, Checklisten hier: http://www.ekbo.de/no_cache/service/corona.html

Berlin, 10. August 2020 - In Berlin wird das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen demnächst wieder möglich sein. Wie der Landesmusikrat Berlin am Montag, 10. August 2020, mitteilte, liegt das dafür notwendige Hygienerahmenkonzept der Senatskulturverwaltung nunmehr vor. (Hier geht's direkt zum neuen Hygienerahmenkonzept) Das Konzept sehe unter anderem einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Singenden in alle Richtungen vor und mache genaue Vorgaben zur Raumbelüftung. Bis zum Einnehmen der Plätze soll ein Mundschutz getragen werden. Der Abstand zum Publikum solle mindestens vier Meter betragen.

In Gottesdiensten darf laut dem Konzept gesungen werden, wenn dieser nicht länger als 60 Minuten dauert und das Singen einen Zeitrahmen von 15 Minuten nicht überschreitet. Die Deckenhöhe sollte mindestens 3,5 Meter betragen und ausreichende Belüftungsmöglichkeiten vorhanden sein. Bei maschinellen Belüftungsanlagen darf der Gottesdienst auch länger dauern, dann darf auch länger gesungen werden.

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) betonte, die ergriffenen Schutzmaßnahmen gegen eine Coronavirus-Infektion garantierten "eine vernünftige Ausgewogenheit" zwischen Risikominimierung und dem Bedürfnis von Kirchen und Chören, endlich wieder gemeinsam zu singen. Zugleich dankte er Chören, Kirchen, Wissenschaftlern und Lüftungsexperten für deren Mitarbeit an dem neuen Hygienerahmenkonzept. Jetzt komme es darauf an, die Regelungen im Interesse von Sängern, Sängerinnen und Publikum verantwortungsvoll und gewissenhaft zu berücksichtigen: "So ist das Kulturerlebnis ?gemeinsames Singen? auch dauerhaft wieder Kunstgenuss," sagte Lederer.

Mitte Juli hatte der Berliner Senat beschlossen, das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen wieder zu erlauben, wenn dafür ein Hygienerahmenkonzept vorliegt. Dazu gab es Abstimmungen mit Vertretern aus der Wissenschaft, vom Landesmusikrat, den Chorverbänden, von Rundfunkchören sowie der Kirchen. Ralf Sochaczewsky vom Landesmusikrat Berlin lobte das Rahmenkonzept am Montag: "So können wir alle wieder mit gutem Gefühl und Gewissen zur Chorprobe gehen."

Im Gegensatz zu Berlin durfte etwa in Kirchengemeinden in Brandenburg und Sachsen schon zuvor wieder gesungen werden. Dort gelten ähnliche Regelungen wie in Berlin.

(epd)

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