Kurzbericht aus dem Kreiskirchenrat vom 11. März 2013

von Superintendent Hans-Georg Furian

Auf der letzten Sitzung des Kreiskirchenrates haben wir unter anderem folgende Dinge bedacht, besprochen und beschlossen.

  1. Wir haben uns über Schrittfolge hinsichtlich der Erstellung des nächsten Stellenplanes für die Gemeinden und den Kirchenkreis verständigt. In ihm werden die Stellen verankert, die es in den Gemeinden und im Kirchenkreis zwischen 2015 und 2020 geben soll. Zunächst kann die Kreissynode im Frühjahr nächsten Jahres beschließen, dass es einen kreiskirchlichen Plan geben soll. Dafür wird sicher, wie schon beim vorherigen Beschluss sprechen, dass es sonst Gemeinden gibt, die gar keine Stellen einrichten könnten, weil sie nicht über die vorgeschriebenen Rücklagen verfügen. Dann werden im Verwaltungsamt die Möglichkeiten für Gemeinden und Kirchenkreis zahlenmäßig erarbeitet. In den Gemeinden setzt dann ein ergebnisorientierter Gesprächsprozess ein und der Plan wird auf der Herbstsynode 2014 verabschiedet.
  2. Wir haben uns auf die Visitation in der Kirchengemeinde Biesdorf vorbereitet. Hilfreich war dabei der Gemeindebericht, der vom vielfältigen Gemeindeleben dort Zeugnis ablegt.
  3. Die Frage, ob und wenn ja wie der Kirchenkreis Gemeinden helfen kann, die mit ihren Immobilien nicht (mehr) weiterwissen, blieb offen. Wir werden diese Frage, und die nach der Zukunft des Neujahrsfestes auf unsere Klausurtagung im Mai mitnehmen.
  4. Im Pfarrsprengel Oberspree-West wird die Idee verfolgt, im Zuge der im Sommer notwendigen Neubesetzung der Stelle für die Arbeit mit Kindern aus eigenen Mittel eine weitere halbe Stelle hinzuzufügen, um so die Übergänge zu stärken (zwischen Kita und Christenlehre, Christenlehre und Konfirmandenunterricht und diesem und der Jungen Gemeinde). Wir als Kreiskirchenrat versprechen uns davon, dass die ansonsten an diesen Übergängen zu beobachtenden Rückgänge der Teilnehmenden verringert werden können. Dies und die Tatsache, dass die vom Kirchenkreis dort finanzierte(n) Person(en) – abgesehen von sonstigen Schwierigkeiten – nicht in anderen Regionen des Kirchenkreises eingesetzt werden könnte(n) – haben uns dazu geführt, den Pfarrsprengel Oberspree-West zu bitten, selbst die Person(en), die der Kirchenkreis finanziert, anzustellen. Für dieses Projekt nehmen wir uns fünf Jahre Zeit. Dann wird geprüft, zu welchen Ergebnissen die gemeindliche Anstellung geführt hat.
  5. Auf Vorschlag unseres Finanzausschusses hat der Kreiskirchenrat eine Reglung im Blick auf die Anstellung von Mitarbeitenden auf der Basis von 400 €, bzw. 450 € in unseren Gemeinden beschlossen. Die Reglung liegt inzwischen den Gemeindekirchenräten zur freundlichen Beachtung vor.
  6. Durch das Konsistorium sind wir verpflichtet, die kirchlichen Gebäude einer Prüfung zu unterziehen. Geprüft wird die Auslastung, die Betriebskosten (und weitere Kosten, die das Gebäude verursacht) sowie die bauliche Situation. Für den baulichen Teil der Prüfung, der um der Vergleichbarkeit der Ergebnisse willen in einer Hand liegen muss, hat der Kreiskirchenrat Herrn Lange beauftragt, da er schon jetzt über die besten Kenntnisse in diesem Bereich verfügt und daher am zügigsten die Aufgabe erledigen wird. Ihm ist bitte der Zugang zu den Gebäuden zu gewähren, auch dies ist den Gemeinden mitgeteilt worden. Im Blick auf die Kosten der Gebäude wird das Verwaltungsamt die Zuarbeiten leisten und für die Feststellung der Nutzungshäufigkeit sind die Gemeinden verantwortlich. Der ganze Vorgang wird sicher zwei Jahre in Anspruch nehmen. Wir beginnen ihn in der Gemeinde Biesdorf.

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