Kurzbericht von der Sitzung des Kreiskirchenrates am 7.7.2014

von Superintendent Hans-Georg Furian und anderen

  1. Nach der Andacht wurde der Vorschlag für die Kreissynode beschlossen, welche Kollekten im nächsten Jahr im Kirchenkreis gesammelt werden sollen. Neu ist, dass wir auf Grund der besonderen Aktivität der Uganda-Gruppe in der Lichtenberger Kirchengemeinde vorschlagen, dieses gemeindliche Projekt mit einer kreiskirchlichen Kollekte zu bedenken.
  2. Wir freuen uns, mit Frau Jennifer Retzlaff eine neue gemeindepädagogische Mitarbeiterin in den Reihen unserer Katecheten zu haben. Sie nimmt ihre Tätigkeit nach den Ferien in der Kirchengemeinde Mühlenfließ auf.
  3. Verschiedene geringfügige Anstellungsverhältnisse konnten den antragstellenden Gemeinden bewilligt werden. Dabei gilt die Regel: pro Gemeinde nicht mehr als zwei 450 € Jobs, bzw. nicht mehr an Kosten, als 20 % der jährlichen Zuweisung für Personalkosten.
  4. Weiterhin wurde die kommende Kreissynode am 13. September vorbereitet. Es wurde der kreiskirchliche Sollstellenplan zur Beschlussfassung an die Synode überwiesen. In ihm sind alle, in diesen Plan aufzunehmende, Stellen der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises enthalten. Auf einem Vortreffen der Kreissynodalen am Montag dem 25. August um 19 Uhr soll dieser Plan besprochen werden. Wir bitten herzlich, dass alle, die in diesem Zusammenhang Fragen haben, kommen. An diesem Abend und auf der Synode selbst werden die Stellen begründet, die im Kirchenkreis neu geschaffen werden sollen, denn hier ist seit Gründung des Kirchenkreises keine nennenswerte Veränderung passiert. Der Sollstellenplan wird dann auf der Synode als Gesamtheit zur Abstimmung gestellt.
  5. Ferner wurde der Haushaltsplan für das kommende Jahr vorbereitet. Auch er wird am 25.8. erläutert und steht dann auf der Synode zur Abstimmung.
  6. Schließlich hat uns, nicht erstmalig, ein Konflikt in einer unserer Kirchengemeinden befasst, der zwischen dem Gemeindekirchenrat und einer Gruppe in der Gemeinde spielt. Hier gilt, und darum erwähnen wir das, generell: wenn ein Beschluss eines Gemeindekirchenrates nicht gegen Gesetze verstößt, kann ihn der Kreiskirchenrat auch nicht aufheben. Geht es um Ermessensfragen, ist der Gemeindekirchenrat der Partner, mit dem eine Einigung gesucht werden muss. Wenn das nicht gelingt, gilt, was der Gemeindekirchenrat beschlossen hat. Es ist dann nicht erfolgversprechend, sich irgendwo zu beschweren, in der Hoffnung, das ändern zu können, was nur vor Ort geändert werden könnte.

Für den Kreiskirchenrat

M.-E. Aust (Präses) und H.-G. Furian (Sup.)

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