Kurzbericht von der Sitzung des Kreiskirchenrates vom 10. Juni 2013

von Superintendent Hans-Georg Furian und anderen

  1. Wir hatten Besuch! Unsere Generalsuperintendentin Frau Ulrike Trautwein war bei uns. Sie berichtet uns von den Gründen, warum Sie sich für den ‚Berliner Brief‘ stark macht. Dieser Brief ist von ihrem Vorgänger Ralf Meister eingeführt worden. Er geht an alle Berliner, die unserer Kirche angehören. Viele Gemeindeglieder, deutlich mehr als die Hälfte, beteiligen sich kaum am Leben der Kirchengemeinde und spielen hin und wieder, oder auch öfter, mit dem Gedanken, aus der Kirche auszutreten. Durch einen solchen Brief hören sie etwas von ‚ihrer‘ Kirche, ohne gleich um etwas gebeten zu werden. Der Brief ist also zunächst für die gedacht, die zu uns gehören, die wir aber kaum wahrnehmen. 11 von den 12 Berliner Kirchenkreisen haben sich schon entschlossen, einen derartigen Brief mitzufinanzieren. Die Meinungsäußerung aus unserem Kirchenkreis stand noch aus. Bei der Sitzung haben wir beschlossen, uns daran zu beteiligen. Der nächste ‚Berliner Brief‘ soll in der Passionszeit kommenden Jahres erscheinen. Zugleich haben wir die Kirchenleitung aufgefordert, für derartige Gemeinschaftsaufgaben im landeskirchlichen Haushalt Mittel bereitzustellen und der Generalsuperintendentur zuzuweisen.

  2. Die Satzung unserer Kreissynode sieht in Paragraf 4 vor, dass für die kirchlichen Werke und Dienste eine bestimmte Anzahl von Sitzen in der Synode vorzusehen sind. (http://www.kklios.de/index.php/satzung.html) Der Kreiskirchenrat schlägt der Synode folgende Arbeitsbereiche vor: Kindertagesstätten, Krankenhausseelsorge, von den Küsterinnen/Küstern, von den Katecheten, von den Kirchenmusiker, vom evang. Religionsunterricht, von der Stephanusstiftung, vom Diakonischen Werk Neukölln-Oberspree (Diakoniewerk Simeon), vom Evangelischen Krankenhaus Elisabeth Herzberge sowie aus dem kreiskirchlichen Verwaltungsamt. Die entspr. Bereiche wählen je eine Person und zwei Stellvertretungen.

  3. Die Kirchenleitung hat die Kirchengemeinden und Kirchenkreise um Stellungnahme zu zwei Änderungsvorschlägen hinsichtlich unserer Grundordnung gebeten. Einmal geht es darum, dass Menschen, die in Parteien oder Organisationen Mitglied sind, die menschenfeindliche Ziele vertreten bzw. solche tätig unterstützen nicht Kirchenälteste werden können. Der Kreiskirchenrat schloss sich diesem Änderungsvorschlag an. Den anderen Änderungswunsch hat die Kirchenleitung abgelehnt, und auch unser Kreiskirchenrat. Hier ist es darum gegangen, dass bei jeder Sitzung des Gemeindekirchenrates alle Mitarbeiter, die im Verkündigungsdienst in dieser Gemeinde tätig sind, zu den Sitzungen des Gemeindekirchenrates eingeladen werden müssen.

  4. Die Jungen Gemeinden im Kirchenkreis sind zu einem Videowettbewerb eingeladen; ‚ Thema: ‚Die Kunst der Toleranz‘. Der Wettbewerb wird auf unserem Kreiskirchentag am 22. 9. 2013 ausgewertet. Der Kreiskirchenrat beschließt, für den Wettbewerb um das beste JG-Video zum Kreiskirchentag einen Preis in Höhe von 500 € zu ermöglichen.

  5. Zu einer Fahrt nach Israel, organisiert von einem Religionslehrer für seine Schülerinnen und Schüler, konnten wir einen kleinen Zuschuss geben und wünschen erlebnisreiche und lehrreiche Tage.

  6. Der Kreiskirchenrat hat an die Antragstellenden Gemeinden Baubeihilfemittel im Wert von rund 100.000 € ausgereicht und wünscht einen sicheren und gelingenden Bau

  7. Schließlich hörten wir einen Bericht zu geplanten Veränderungen bei der Finanzierung der kirchlichen Verwaltung. Auch hier ist es wie anderswo: was gut sein soll ist nicht umsonst zu haben. Kurz gesagt: die kirchliche Verwaltung wird in den kommenden Jahren teurer werden und nun geht es darum, dass sich alle Ebenen unserer Kirche (Gemeinden, Kirchenkreise und unsere Landeskirche) daran angemessen beteiligen.

Hans-Georg Furian

in Zusammenarbeit mit Detlef Postel und Hartmut Wittig

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