Kreiskirchliche Ansprechperson zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die kreiskirchliche Ansprechperson zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist für die Präventionsarbeit ebenso zuständig wie für die Aufarbeitung von Fällen oder als Ansprechpartner/in für alle Fragen rund um das Thema sexualisierte Gewalt.

Sexualisierte Gewalt umfasst Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und strafrechtlich relevante Formen. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten, Lebensbereichen und Organisationen vor. Auch in der evangelischen Kirche. Als evangelischer Kirchenkreis wollen wir, wo es nötig ist, Fälle aufarbeiten, Verantwortung übernehmen und eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit entwickeln. Wir wollen die uns anvertrauten Menschen, die zu uns kommen oder bei uns arbeiten vor sexualisierter Gewalt schützen und potentielle Täter/innen abschrecken.

Einen hundertprozentigen Schutz vor sexualisierter Gewalt kann es dabei nicht geben. Wir wollen jedoch durch die Sensibilisierung und Information von Menschen und verschiedene Schutzmaßnahmen sexualisierter Gewalt bestmöglich entgegenwirken und Betroffene unterstützen.

 

Bei Fragen, Unsicherheiten oder einem „unguten Bauchgefühl“ rufen Sie mich gerne an!

 

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  • Evangelischer Kirchenkreis Berlin Süd-Ost
  • Kreiskirchliche Ansprechperson zum Schutz vor sex. Gewalt

  • Astrid
  • Groth
  • Schottstr. 6
  • 10365
  • Berlin
  • +49 30 577953026 +49 176 43316305
  • a.groth@ekbso.de
  • https://www.ekbso.de
  • Aufgaben:

    • Erstellen von und Mitwirken an Schutzkonzeptionen
    • Durchführung von Risikoanalysen für den Kirchenkreis
    • Beratung von Menschen in Kirchengemeinden und Kirchenkreis zum Thema
    • Durchführung von Schulungen
    • Vernetzung mit anderen kreiskirchlichen Ansprechpersonen, dem AKD und der Landeskirche
    • Erfüllung von Meldepflichten an die Landeskirche

    Angebote:

    • Schulungen für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden in Kirchenkreis und Kirchengemeinden
    • Schulungen für alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden
    • Unterstützung bei der Durchführung von Risikoanalysen
    • Beratungsangebote bei Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt
    • Gesprächsangebot (auch vertraulich, ggf. anonym) bei Unsicherheiten, „ungutem Bauchgefühl“
    • Durchführung von Netzwerktreffen mit allen gemeindlichen Beauftragten
    • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Kommunikationsplänen, Handlungsleitfäden, Dokumentationsbögen etc.