Die Superintendentin bzw. der Superintendent

Das lateinische Wort bedeutet so viel wie, die Aufsicht führend.

Im Artikel 53 heißt es allgemein über den Auftrag der Superintendentin oder des Superintendenten, dass sie oder er besonders für den Zusammenhalt der Gemeinden verantwortlich ist. Sie oder er fördert die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von Kirchengemeinden, Kirchenkreis und Landeskirche. Ihr oder sein Wirken ist geschwisterlicher Dienst unter Gottes Wort.

Im Einzelnen werden unter anderem folgende Aufgaben im Artikel 54 benannt:

1. für die geschwisterliche Zusammenarbeit der Kirchengemeinden, Gremien, Ämter und Dienste im Kirchenkreis zu sorgen

2. darauf bedacht zu sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Seelsorge erfahren, und ihnen dafür zur Verfügung zu stehen,

3. die Kirchengemeinden in ihrer Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums zu unterstützen,

4. zusammen mit dem Kreiskirchenrat die Kirchengemeinden des Kirchenkreises, die kreiskirchlichen Ämter und Dienste und die im Kirchenkreis bestehenden Einrichtungen kirchlicher Werke zu visitieren,

5. bei der Besetzung der Pfarrstellen … mitzuwirken und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrdienst im Kirchenkreis einzuführen,

6. darauf zu achten, dass die beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Aufgaben erfüllen und sich regelmäßig fortbilden,

7. dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrdienst im Kirchenkreis sich regelmäßig zu Konventen versammeln, ..

9. den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit zu vertreten,

10. für die Beachtung landeskirchlicher Entschließungen und Entscheidungen im Kirchenkreis zu sorgen sowie die Organe der Landeskirche über wichtige Ereignisse im Kirchenkreis zu unterrichten, sie zu beraten und ihnen gegenüber die Belange des Kirchenkreises zu vertreten.

Besetzt wird das Amt durch Wahl der Kreissynode. Sie wählt die Superintendentin bzw. den Superintendent für 10 Jahre. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Artikel 55 unserer Grundordnung.

In unserem Kirchenkreis ist Pfarrer Hans-Georg Furian zum Superintendenten gewählt worden.

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  • Pfarrer, Superintendent

  • Superintendent
    Vorsitzender des Kreiskirchenrates
    Mitglied der Kreissynode
    Mitglied der Landessynode
  • Hans-Georg
  • Furian
  • Schottstraße 6
  • 10365
  • Berlin
  • +49 30 5779530-20
  • +49 30 5779530-29
  • h.g.furian@ekbso.de
  • http://www.ekbso.de
  • Im Artikel 57 ist die Stellvertretung im Superintendentenamt wie folgt geregelt:
    (1) 1 Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter im Superintendentenamt wird von der Kreissynode aus den ihr angehörenden Inhaberinnen und Inhabern von Pfarrstellen für die Dauer der Amtszeit der Kreissynode gewählt. … Das bedeutet für jeweils sechs Jahre.

    In unserem Kirchenkreis ist Pfarrer Ulrich Kastner der Stellvertreter des Superintendenten.

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  • Pfarrer, stellvertretender Superintendent

  • Stellvertretender Superintendent
    Mitglied des Kreiskirchenrates
    Synodaler
  • Ulrich
  • Kastner
  • Reihersteg 36-38
  • 12526
  • Berlin
  • +49 30 6761090
  • +49 30 67809955
  • info@kirche-bohnsdorf-gruenau.de
  • http://www.kirche-bohnsdorf.de