Die Superintendentur ist das Büro des Superintendenten
Es gehört zu den Besonderheiten unserer evangelischen Kirche, insbesondere unserer Landeskirche Berlin Brandenburg – schlesische Oberlausitz, dass im Dienst des Superintendenten zwei Dinge verbunden sind: das Verwaltungshandeln und das Leitungshandeln. Das ist keine Schwächung einer der beiden Seiten und ist keine unzulässige Vermischung. Der Grund: jede Trennung würde uns unglaubwürdig machen. Auch im Verwaltungshandeln muss erkennbar bleiben, dass hier evangelische Kirche handelt.
Unserer Kirche ist das besonders in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinem totalen Herrschaftsanspruch, der sich auch auf unsre Kirche ausdehnen wollte, bleibend deutlich geworden. Aus dieser Zeit stammen die Worte: „ … Sie (die evangelische Kirche – Red.) hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung … zu bezeugen, dass sie allein sein Eigentum ist (das von Jesus Christus – Red.), allein von seinem Trost und von seiner Weisung … lebt und leben möchte.“ (Barmer Theologische Erklärung, These 3) Hier ist festgehalten, dass die Frage, wie die evangelische Kirche geordnet ist – und das Verwaltungshandeln ist davon ein wesentlicher Teil – nicht in ihrem Belieben steht, sondern verbunden mit ihrer Botschaft sein muss. Darum ist im Dienst des Superintendenten beides verbunden: das Leitungshandeln und das Verwaltungshandeln.
Dieser Dienst wird im Büro, in der Superintendentur, koordiniert und von hier aus geleistet.
In unserer Superintendentur arbeiten und sind erreichbar:

Pfarrer, Superintendent
Mitglied der Landessynode

Pfarrer, stellvertretender Superintendent
Synodaler
Mitglied des Kreiskirchenrates